Wohngruppe

Die sozialpädagogische Wohngruppe stellt zusammen mit dem externen Bildungsangebot den individuellen Entwicklungs- und Lebensraum ihrer Bewohnerinnen dar.

Kurzkonzept

Angebot
Die Wohngruppe bietet sieben weiblichen Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren einen Wohnplatz. Das Angebot richtet sich an Jugendliche in instabilen Lebensphasen, welche eine längerfristige ausserfamiliäre Betreuung brauchen und denen Hilfestellungen durch die Familie oder ambulante Beratungsstellen nicht genügend Halt geben. Durch die enge persönliche Begleitung und den strukturierten Rahmen der Wohngruppe wird eine Stabilisierung ihrer Situation ermöglicht.

Die Jugendlichen der Wohngruppe nehmen externe Ausbildungsangebote und bei Bedarf auch externe Therapieangebote wahr. Beim Verlust des Schul- oder Ausbildungsplatzes bietet die Abteilung Schule und Berufsabklärung der Beobachtungsstation kurzfristige Überbrückung und Neuorientierung an.

Der Aufenthalt dauert in der Regel ein Jahr und länger. Die Jugendlichen können sich in der Wohngruppe bezüglich Alltagsbewältigung, Freizeit- und Beziehungsgestaltung, Schule oder Beruf so entwickeln, dass sie schliesslich die Verantwortung für sich selbst übernehmen können. In einer Austrittsphase steht auf dem Areal unser Sprungbrett (Einliegerwohnung auf dem Areal) zur Verfügung, um die Selbständigkeit auszuweiten und weiter zu üben.

 

Anfragen und Aufnahmeprozedere

Die Anfrage wird von einer zuweisenden Fachperson gestellt.

  • Die Institutionsleitung lädt aufgrund der Geschichte der Jugendlichen zu einer Vorstellung ein.
  • Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Jugendliche gemeinsam mit der platzierenden Stelle anwesend. Diese lädt, wenn immer möglich, die Eltern und/oder andere wichtigen Bezugspersonen dazu ein.
  • Die Jugendliche, die zuweisende Fachperson und die VertreterInnen der Wohngruppe entscheiden über mögliche Schnuppertage. In der Regel zwischen drei und fünf Tage.
  • Ist der Wohnplatz auf der Wohngruppe Hirslanden passend, folgt der Eintritt. Die Eintrittssitzung findet circa zwei Wochen später statt.

Die zuweisende Stelle ist vor dem Eintritt der Jugendlichen um die Kostengutsprache für den Aufenthalt und die Nebenkosten besorgt.

 

Wohnbereich

Der Wohnbereich der Wohngruppe bietet eine intensive pädagogische Betreuung. Das Team unterstützt, fördert und begleitet die Jugendlichen in ihrer persönlichen und beruflichen Integration. Das Zusammenleben in einer Gruppe jugendlicher Frauen bietet bezüglich der sozialen Kompetenzen vielfältige Lernfelder. Wir legen Wert auf eine Wohnatmosphäre in der Sicherheit, Zuwendung, Konfliktbewältigung und gegenseitige Akzeptanz gelebt und erlebt werden können. Nach einer Einlebephase kann die Jugendliche ihren Aufenthalt sehr individuell gestalten. Sie wird von einer Bezugsperson unterstützt, die sie begleitet und die den Kontakt zum relevanten Umfeld und dem Herkunftssystem pflegt.

Haltungen und Phasenmodell

Auf der Wohngruppe gibt es wenige, aber wichtige Regeln (Haltungen), welche für das Zusammenleben auf der Gruppe wichtig  und absolut verbindlich sind. Diese sind nicht verhandelbar (z.B. keine Gewalt). Das Phasenmodell, welches am Vorstellungsgespräch näher erklärt und schriftlich abgegeben wird, regelt die Rechte und die Pflichten der jungen Frauen. Nach einer Einlebezeit und wenn die wichtigsten Abmachungen (Tagesstruktur wahrnehmen, Aufgaben erledigen, etc.) gut funktionieren, sind die individuellen Regeln und Abmachungen verhandelbar.

Kosten

Wohngruppe
Mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJG) per 1.1.2022 werden die Aufenthaltskosten mittels Fixtarif über das AJB abgerechnet. Die Kostengutsprachen sind Sache der einweisenden Stelle und des AJB und und müssen bei einem Eintritt vorliegen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJG §19) verpflichtet die Eltern, einen Verpflegungsbeitrag von Fr. 25.- pro Tag sowie die Nebenkosten zu bezahlen.
Bei Eintritt muss eine unterzeichnete Vereinbarung zum Verpflegungsbeitrag vorliegen.

Download Formular Wohngruppe

Ausserkantonale Tarife
Die Kostengutsprache erfolgt mit dem Formular Kostenübernahmegarantie (KÜG) über die kantonalen Verbindungsstellen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE.

Nebenkosten

Die Nebenkosten richten sich nach den Empfehlungen der Sozialkonferenz des Kantons Zürich und werden von den Eltern finanziert.
Bei Eintritt muss eine unterzeichnete Kostengutsprache vorliegen.

Download Formular Nebenkosten Sek 1
Download Formular Nebenkosten nachschulischer Bereich

Kontakt

Stiftung Hirslanden
Witellikerstrasse 45
8008 Zürich

T 044 389 20 20
sekretariat@stiftung-hirslanden.ch