Beobachtungsstation

Die sieben Plätze der Beobachtungsstation stehen 14 bis 18-jährigen weiblichen Jugendlichen zur Verfügung, welche von einer stationären Abklärung der persönlichen und schulischen-beruflichen Situation profitieren können. Die Abklärung findet im offenen Rahmen statt.

Die Beobachtungsstation

Das Angebot richtet sich an Jugendliche in kritischen Lebensphasen. Die Jugendlichen, ihre Eltern und zuständigen Behörden sind sich über weitere Schritte und Massnahmen im Unklaren. Ambulante Unterstützung reicht nicht aus, um die notwenige Klarheit zu schaffen. Die umfassende, interne Abklärung dauert in der Regel sechs Monate und findet in interdisiziplinärer Zusammenarbeit von Sozialpädagogik, Schule und Berufsabklärung sowie psychologischem Dienst statt. Jugendliche können sich selber und ihre Fähigkeiten neu kennenlernen und sich persönlich weiterentwickeln. Jede Jugendliche wird von einer Bezugsperson aus dem Wohn- und Schulbereich durch den Aufenthalt begleitet. Elterngespräche finden mit einer Bezugsperson und mit der Psychologin statt. Das interne Bildungsangebot besteht aus einer Kleingruppenschule mit kantonaler Bewilligung und Werkateliers. Hier werden schulisch/berufliche Ressourcen abgeklärt und gefördert.

Anfragen und Aufnahmeprozedere

Die Anfrage wird von einer zuweisenden Fachperson gestellt.

  • Die Institutionsleitung lädt aufgrund der Geschichte der Jugendlichen zu einer Vorstellung ein.
  • Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Jugendliche gemeinsam mit der platzierenden Stelle anwesend. Diese lädt, wenn immer möglich, die Eltern und/oder andere wichtigen Bezugspersonen dazu ein.
  • Ablauf der Vorstellung:
    • Das Gespräch beginnt jeweils um 10 Uhr oder um 14 Uhr und dauert 45 Minuten mit anschliessendem Rundgang durch die Räumlichkeiten.
    • Im Sinne der Partizipation wird die Jugendliche im Anschluss in der Schule und auf der Wohngruppe schnuppern und ein Gespräch bei der Psychologin wahrnehmen. Das Schnuppern endet jeweils um 13 Uhr oder um 17 Uhr.
    • Die Stiftung Hirslanden gibt am gleichen oder am nächsten Tag über einen möglichen Eintritt Bescheid.

Ist die BEO Hirslanden passend, folgt der Eintritt. Die Eintrittssitzung findet ca. zwei Wochen später statt. Die zuweisende Stelle ist vor dem Eintritt der Jugendlichen um die Kostengutsprache für den Aufenthalt und die Nebenkosten besorgt.

Schule und Berufsabklärung

Die Abteilung Schule und Berufsabklärung besteht aus einer Kleingruppenschule, den Ateliers und der Küche/Hauswirtschaft. Bei unterschiedlichen Projekten wird disziplinübergreifend gearbeitet. Die Abteilung Schule und Berufsabklärung dient hauptsächlich der schulischen und beruflichen Abklärung, bzw. der Weiterbeschulung der Jugendlichen im Beobachtungsaufenthalt.

Benötigt eine Jugendliche schon vor dem Eintritt in die Beobachtungsstation oder nach dem Austritt aus dieser das Modul Schule und Berufsabklärung oder verliert eine Jugendliche der sozialpädagogischen Wohngruppe die externe Tagesstruktur, kann für eine begrenzte Zeit intern die Abteilung Schule und Berufsabklärung besucht werden.

Schule
In der Schule wird der schulische Stand abgeklärt und die Schulbiografie erstellt. Es wird geklärt, welche Anschlusslösung aus schulischer Sicht empfohlen werden kann. Die schulpflichtigen Jugendlichen werden entsprechend ihrem Schulniveau nach den Richtlinien des Kantons Zürich weiterbeschult. Je nach schulischer Ausgangslage oder Zeitpunkt werden Schulberichte oder Zeugnisse ausgestellt. Der Unterricht ist weitgehend individualisiert oder findet in Leistungsgruppen statt. Bei Bedarf wird grosses Gewicht auf die Berufswahl gelegt. Die Schule ist vom Volksschulamt des Kantons Zürich als Sonderschule anerkannt.

Ateliers
In den Ateliers werden mittels vielfältigen praktischen, kreativen und berufsbezogenen Arbeiten die Fähigkeiten der Jugendlichen überprüft und gefördert. Die schulpflichtigen Jugendlichen werden in den handwerklichen, zeichnerischen und gestalterischen Fächern unterrichtet und benotet. Die beruflichen Möglichkeiten und die sozialen Kompetenzen im Umgang mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten werden sowohl im internen Arbeitsbereich wie auch, nach Möglichkeit, in externen Schnuppereinsätzen abgeklärt.

Küche/Hauswirtschaft
An einem Nachmittag pro Woche findet der obligatorische Hauswirtschaftsunterricht statt. Zusätzlich bietet die Hauswirtschaft einen internen Einzelarbeitsplatz.

Wohngruppe BEO Hirslanden

Die Wohngruppe BEO Hirslanden bietet eine intensive pädagogische Betreuung. Ein klar strukturierter Alltag gibt Halt und Sicherheit. Das Zusammenleben in einer Gruppe eröffnet mit den alltäglichen Anforderungen – Pflichten im Haushalt, gemeinsamen Aktivitäten, Ausgangs- und Besuchsmöglichkeiten – eine Vielfalt von Lernfeldern und Auseinandersetzungsmöglichkeiten. Die Jugendlichen werden, nebst der sozialpädagogischen Alltagsbegleitung, von einer speziell für sie zuständigen Bezugsperson aus dem SozialpädagogInnenteam durch den Aufenthalt begleitet. Diese Begleitung wird je nach Bedürfnis, Alter, Fähigkeiten und Zielsetzungen individuell gestaltet.

Psychologischer Dienst

Während dem gesamten Aufenthalt finden regelmässig Einzelgespräche mit unserer systemisch-verhaltenstherapeutisch orientierten Psychologin und Psychotherapeutin statt. Dabei sollen die jungen Frauen ihre persönliche Situation in einem weitestgehend geschützten Rahmen thematisieren können. Je nach Situation pflegt und koordiniert der psychologische Dienst auch die Kontakte zu früheren Abklärungs- und Therapiestellen, führt entsprechend dem Abklärungsauftrag geeignete psychologische Testverfahren durch und ist bei den Elterngesprächen involviert.

Kosten

Beobachtungsstation
Mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJG) per 1.1.2022 werden die Aufenthaltskosten mittels Fixtarif über das AJB abgerechnet und beinhalten Wohnen, agogisch gestaltete Beschäftigung inklusive Psychologischem Dienst und Schule. Die Kostengutsprachen sind Sache der einweisenden Stelle und des AJB und müssen bei einem Eintritt vorliegen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJG §19) verpflichtet die Eltern, einen Verpflegungsbeitrag von Fr. 25.- pro Tag sowie die Nebenkosten zu bezahlen.
Bei Eintritt muss eine unterzeichnete Vereinbarung zum Verpflegungsbeitrag vorliegen.

Download Formular Verpflegungsbeitrag 

Ausserkantonale Tarife
Die Kostengutsprache erfolgt mit dem Formular Kostenübernahmegarantie (KÜG) über die kantonalen Verbindungsstellen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE.

Nebenkosten

Die Nebenkosten richten sich nach den Empfehlungen der Sozialkonferenz des Kantons Zürich und werden von den Eltern finanziert.
Bei Eintritt muss eine unterzeichnete Kostengutsprache vorliegen.

Download Formular Nebenkosten

Fotos

Herbstausflug Pilzen

Gipfelkunst 2021

Projekt Herzsprung in der Schule

Atelier

 

Projektwoche

Videos

Internationaler Mädchentag 2020

Einblick – Medien und Informatik

Kontakt

Stiftung Hirslanden
Witellikerstrasse 45
8008 Zürich

T 044 389 20 20
sekretariat@stiftung-hirslanden.ch